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Zahlungsarten und Gebühren

Zahlungsarten bei iBanFirst: Intern, SEPA, PSD, SWIFT, BACS und CHAPS. Gebührenoptionen für SWIFT (OUR, BEN, SHARE) und vollständige Gebührenübersicht verfügbar.

Zahlungsarten können bei der Erstellung einer Zahlung ausgewählt werden und hängen vom Konto, der Bank und dem Land des Begünstigten ab.

  • Internal – Zahlungen zwischen iBanFirst-Konten sind sofort

  • SEPA - Single Euro Payments Area ist das Format für Euro-Überweisungen in der Eurozone und entspricht einer Inlandsüberweisung innerhalb Ihres eigenen Landes.

  • PSD - Payment Services Directive, auf eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaats lautend (z. B.: EUR, HUF, ISK, NOK, PLN, RON, SEK, CHF, CZK, DKK).

  • SWIFT - Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, für internationale Überweisungen in Fremdwährungen außerhalb der Eurozone

  • BACS – Bankers' Automated Clearing Services ist das standardmäßige britische Inlandszahlungssystem für GBP-Überweisungen, das in der Regel innerhalb von 3 Werktagen verarbeitet wird.

  • CHAPS – Clearing House Automated Payment System ist das britische Same-Day-Zahlungssystem für dringende oder hochwertige GBP-Überweisungen, die in Echtzeit am selben Werktag verarbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungsgeschwindigkeiten nicht garantiert sind und je nach Faktoren wie Regulierungs- und Compliance-Prüfungen, Zahlungsannahmeschlusszeiten sowie der Bank des Begünstigten variieren können.

Gebührenoptionen für SWIFT-Zahlungen

Zwischen- und Empfängerbanken können bei der Bearbeitung einer SWIFT-Zahlung Gebühren erheben. Bei BEN und SHA können diese Gebühren vom Zahlungsbetrag abgezogen werden, sodass der Begünstigte möglicherweise weniger als den gesendeten Betrag erhält.

  • OUR: Der Auftraggeber trägt die anfallenden Zahlungsgebühren. iBanFirst belastet das iBanFirst-Zahlungskonto des Auftraggebers bei Ausführung der Zahlung mit einer festen Gebühr. Diese Option soll sicherstellen, dass der Begünstigte den vollständigen gesendeten Betrag erhält.

  • SHARE: Der Auftraggeber zahlt die feste Gebühr von iBanFirst, die iBanFirst bei Ausführung der Zahlung vom Zahlungskonto des Auftraggebers abbucht. Der Begünstigte trägt alle von Zwischen- oder Empfängerbanken erhobenen Gebühren. Diese Gebühren können vom Zahlungsbetrag abgezogen werden.

  • BEN – Der Begünstigte trägt die anfallenden Zahlungsgebühren. Für diese Option wird dem Auftraggeber von iBanFirst keine Gebühr berechnet. Zwischen- oder Empfängerbanken können ihre Gebühren vom Zahlungsbetrag abziehen, sodass der Begünstigte möglicherweise weniger als den gesendeten Betrag erhält.

Je nach den in den einzelnen Ländern geltenden lokalen Mehrwertsteuervorschriften wird auf Servicegebühren, die ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, Mehrwertsteuer erhoben.

Die SEPA-Zone (Single Euro Payments Area) umfasst 36 Länder, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten und 9 Nicht-EU-Mitglieder:

  • 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

  • Die 3 Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Liechtenstein und Norwegen), plus Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vatikanstadt.

PSD: gilt für Zahlungen, die auf eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaates lauten (d. h.: EUR, HUF, ISK, NOK, PLN, RON, SEK, CHF, CZK, DKK) und von und zu einem Konto erfolgen, das sich in einem PSD-Land befindet

Die geltenden Zahlungsgebühren sind hier verfügbar: https://de.ibanfirst.com/gebuhren

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