Wer kann ein iBanFirst-Konto eröffnen?
Jedes Unternehmen oder jede Privatperson mit einem Devisenvolumen von mehr als 200.000 € pro Jahr kann ein iBanFirst-Konto eröffnen.
Für Kunden, deren Volumen unter diesem Schwellenwert liegt, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Mit der Kontoeröffnung verpflichten Sie sich:
Alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten
Unsere Dienstleistungen nicht für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung oder andere illegale Aktivitäten zu nutzen
Bestimmte Einschränkungen können gelten je nach:
Dem Gründungsland Ihres Unternehmens
Ihrer Geschäftsbranche
Der Herkunft Ihrer Mittel
Füllen Sie das Kontoeröffnungsformular aus, um von einem Vertriebsmitarbeiter kontaktiert zu werden.
Gebühren und Preise
Währungsumrechnungen
Im Gegensatz zu den meisten Geschäftsbanken erhebt iBanFirst keine versteckten Gebühren für Währungsumrechnungen. Unsere Vergütung ist im Spread (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) integriert und wird als Differenz zwischen dem Marktkurs und dem Kundenkurs berechnet.
Dieser Spread ist:
Bei der Eröffnung Ihres Kontos festgelegt
Transparent
Auf der Plattform sichtbar oder telefonisch mitgeteilt
Zahlungsgebühren
Sie sind fest und transparent und variieren je nach:
Dem verwendeten Zahlungsnetzwerk (SWIFT, SEPA usw.)
Den Zahlungsanweisungen (OUR, SHARE usw.)
Diese Gebühren werden beim Erstellen einer Zahlung klar angezeigt. Um sie besser zu verstehen, konsultieren Sie diesen Artikel.
Um alle unsere Gebühren einzusehen, laden Sie unsere Preisbroschüre herunter: https://de.ibanfirst.com/gebuhren
