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Regulierung

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Verfasst von François Cosnier
Vor über einem Monat aktualisiert

iBanFirst ist eine Zahlungsinstitution, die seit 2013 von der Nationalbank Belgien gemäß der europäischen PSD2-Richtlinie zugelassen ist und unter der Nummer 0849.872.824 registriert ist.

iBanFirst ist berechtigt, seine Aktivitäten in 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß der Gesetzgebung über die freie Dienstleistungserbringung in der Europäischen Union durchzuführen.

Als zugelassene Zahlungsinstitution ist iBanFirst berechtigt:

  • Kundenkonten zu verwalten

  • Zahlungen zu empfangen und auszuführen

  • Währungsumrechnungen im Zusammenhang mit Zahlungen durchzuführen

  • Verträge zur Absicherung von Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Zahlungen abzuschließen

  • Finanzierungen im Zusammenhang mit Zahlungen zu gewähren

  • Sich mit externen Bankkonten zu verbinden (AISP)

  • Zahlungen von externen Bankkonten zu initiieren (PISP)

Die europäische PSD2-Richtlinie regelt streng, wie Zahlungsinstitutionen wie iBanFirst ihre Aktivitäten durchführen und die Gelder und Zahlungen der Kunden verwalten. Die Gelder müssen von den eigenen Mitteln der Zahlungsinstitution getrennt und bei einer Depotbank gehalten werden. Es muss eine Liquiditätsreserve eingerichtet werden, um die Solvenz der Zahlungsinstitution zu gewährleisten.

Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Zahlungsinstitution gewährleisten diese beiden Maßnahmen die Sicherheit und Rückerstattung der Kundengelder.

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