Regulierung
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Verfasst von François Cosnier
Vor über einer Woche aktualisiert

iBanFirst ist ein Zahlungsinstitut (gemäß der europäischen Richtlinie PSD2), das seit 2013 von der belgischen Nationalbank unter der Registrierungsnummer 0849.872.824 lizenziert ist.

iBanFirst ist in 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über den freien Dienstleistungsverkehr zugelassen.

iBanFirst ist als lizenziertes Zahlungsinstitut zu Folgendem berechtigt:

· Kundenkonten verwalten

· Zahlungen empfangen und ausführen

· Mit Zahlungen verknüpfte Währungskonvertierungen ausführen

· Einrichtung von Absicherungen bei Fremdwährungsrisiken für Zahlungen

· Darlehensbewilligung im Zusammenhang mit Zahlungen

· Verbindung zu externen Bankkonten (AISP) herstellen

· Zahlungen von externen Bankkonten (PISP) einleiten

PSD2 regelt streng, wie Zahlungsinstitute wie iBanFirst die Gelder und Zahlungen der Kunden verwalten.

Beispielsweise müssen die Mittel von den Eigenmitteln des Zahlungsinstituts getrennt und bei einer Depotbank gehalten werden. Eine Barreserve muss gehalten werden, um die Zahlungsfähigkeit des Zahlungsinstituts zu gewährleisten. Beide Maßnahmen garantieren, dass im unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz eines Zahlungsinstituts die Gelder der Kunden sicher sind und an die Kunden zurückgegeben werden können.

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