Die EMIR-Verordnung (für European Market Infrastructure Regulation oder Europäische Marktinfrastrukturverordnung) reguliert außerbörsliche Derivate wie Termingeschäfte und führt Meldepflichten sowie Risikomanagementstandards ein, die eingehalten werden müssen.
Ziel von EMIR ist es, operationelle und Gegenparteirisiken im System zu reduzieren und zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.
iBanFirst und seine Kunden unterliegen der EMIR-Verordnung. In diesem Zusammenhang gelten bestimmte Verpflichtungen:
Kunden müssen durch eine eindeutige Kennung identifiziert werden – die sogenannte LEI (Legal Entity Identifier oder juristische Personenkennziffer).
Jeder neue Terminkontrakt muss gemeldet werden, ebenso wie jede Änderung eines bestehenden Kontrakts.
Von iBanFirst-Kunden hinterlegte Sicherheiten müssen gemeldet werden.
Kunden können eine LEI erhalten oder eine bestehende LEI erneuern – dies ist über eine der folgenden LOUs (Local Operating Units oder lokalen Betriebseinheiten) möglich:
Insee LEI France (nur für französische Unternehmen)
GMEI Utility
Bloomberg LEI
EQS LEI Manager
iBanFirst kann sich auf Wunsch um die Beantragung oder Verlängerung Ihrer LEI kümmern.